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CLUB- und SPIELORDNUNG des Golfclubs St.Lorenzen

 

Für das Bespielen der Golfanlage St. Lorenzen gelten die nachfolgenden Regeln als Ergänzung zu den offiziellen Golfregeln des ÖGV, sowie den Platzregeln des GC St.Lorenzen.

Die Benutzung der Golfanlage ist nur Spielberechtigten der Golfanlage St. Lorenzen oder Greenfee-Spielern mit Spielberechtigung gestattet. Begleitpersonen oder Kinder betreten die Golfanlage auf eigene Gefahr. Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihre Kinder auf dem gesamten Golfgelände. Der GC St. Lorenzen lehnt grundsätzlich jegliche Haftung gegenüber diesen Personen ab. Der Club übernimmt keine Haftung für durch Spieler und Gäste verursachte Schäden. 

Gastspieler müssen den gültigen Greenfee-Anhänger sichtbar anbringen. Spielern und Spielerinnen, die ohne Spielberechtigung spielen, droht der Platzverweis und gegebenenfalls Platzverbot. Die Greenfee-Gebühr wird nachgefordert. Das Spielen auf dem Golfplatz ohne Platzreife ist nur im Beisein, bzw. im Rahmen des Unterrichts mit dem Golflehrer gestattet.

Die Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Einordnung. Diese Rücksichtsnahme auf die Interessen und Belange anderer Spieler soll auf der Golfanlage des GC St.Lorenzen besonders gepflegt werden!

Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke „sein“ Spiel zu spielen. Dies bedeutet, dass langsame Spieler/Spielergruppe erkennen und akzeptieren müssen, dass andere Spieler/Spielergruppe zügig spielen möchten. Daher erfordert die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler folgendes Verhalten: 

1.     Eine Startzeitenreservierung (via TeeTime oder im Sekretariat) ist an allen Tagen auch außerhalb der Saison von Vorteil. Vorrang haben jedenfalls jene Spieler die eine reservierte Startzeit haben.

2.     Für die Sicherheit der Greenkeeper und der Spieler ist gegenseitige Verständigung unabdingbare Voraussetzung. Bei entsprechender Gegebenheit muss Ruf- und/oder Zeichenkontakt mit den Platzarbeitern oder mit anderen Spielern aufgenommen werden, um keine Gefahrensituation entstehen zu lassen. Der Ball darf auf keinen Fall gespielt werden, wenn sich in Reichweite des Schlages Greenkeeper oder Spieler befinden, mit denen zuvor keine Verständigung stattgefunden hat. Generell hat die Platzpflege jederzeit Vorrecht vor dem Spieler, wobei die Greenkeeper angehalten sind einen möglichst zügigen Spielablauf zu gewährleisten, soweit es die Pflegemaßnahmen zulassen. Die Sicherheit der Greenkeeper hat Priorität. Jeder Spieler hat eine seitens der Greenkeeper angeordnete (teilweise) Platzsperre unbedingt zu befolgen.

3.     Die Runde beginnt grundsätzlich auf dem Abschlag der Bahn 1. Das Starten von anderen Abschlägen ist nicht gestattet. Das Abkürzen auf der Runde bzw. Einschneiden ist nicht gestattet. Beim vorzeitigen Beenden einer Runde ist darauf zu achten, dass andere Spieler dadurch nicht behindert werden.

4.     Vom ersten Abschlag darf erst abgeschlagen werden, wenn die vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist. Dazu ist der Aussichtsturm bei Abschlag 1 zu verwenden.

5.     Das Vorrecht auf dem Platz wird durch das Spieltempo einer Spielergruppe bestimmt, d.h. schnellere Flights, egal ob 2- 3- oder 4-Flights haben Durchspielrecht. Ansonsten gilt bei stark frequentiertem Platz, insbesondere an Wochenenden oder Feiertagen, die Regel: 4-er vor 3-er vor 2-er.
Unabhängig von einem etwaigen Vorrecht ist unaufgefordert durchspielen zu lassen, wenn eine Bahn frei ist und der nächste Flight wartet. Grundsätzlich wird zügiges Spielen erwartet, um allen Golfspielern ein ungehindertes Golfspielen zu ermöglichen.

Folgt ein Flight einem anderen in kurzem Abstand, so hat der vordere Flight sofort durchspielen zu lassen, falls

  • der hintere Flight sichtlich schneller spielt oder

  • der vordere Flight den Anschluss nach Vorne mit mehr als einer Spielbahn Abstand verloren hat oder

  • der vordere Flight einen Ball zu suchen beginnt.

6.     Ein Flight darf maximal aus 4 Personen bestehen, von denen jeder eine eigene Golftasche bzw. eigene Ausrüstung mitzuführen hat.

7.     Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Pitchgabel beim Spiel mitzuführen und nur mit dieser die Pitchmarken auszubessern. Ausgeschlagene Divots sind ebenfalls zurückzulegen und anzudrücken. Spuren in Bunkern sind sorgfältig zu beseitigen. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes – vor allem der Abschläge durch Herausschlagen von Grasnarben - zu vermeiden.

8.     Rangebälle sind nur für den Gebrauch auf der Driving-Range bestimmt. Es ist verboten mit Rangebällen auf dem Golfplatz zu spielen. Das selbstständige Aufsammeln von Rangebällen ist nur im Bereich des Pitching-Greens gestattet. Driving-Range-Bälle dürfen nicht von der Driving-Range entfernt werden.

9.     Die gesamte Golfanlage darf nur mit Softspikes oder Noppenschuhen betreten und bespielt werden. Das Tragen von Schuhen mit Metallspikes ist verboten. Allen Mitgliedern und Gästen wird adäquate Bekleidung empfohlen. Blue Jeans und ärmellose Shirts und Tops sind nicht erwünscht.

10.  Den Anordnungen der vom Vorstand bestellten Platzaufsichtspersonen (Greenkeeper, Sekretariat, Vorstandsmitglieder) ist unbedingt Folge zu leisten.

Wie ersuchen unsere Mitglieder und Gäste höflichst um Verständnis, dass wir bei mehrmaligen Verstößen gegen die vorliegende Club- und Spielordnung im Interesse der anderen Mitglieder unserer Gemeinschaft auch Sanktionen ergreifen müssen. Diese können von Ermahnungen, über Spenden für die Jugendkasse bis zu Namhaftmachung der Spieler auf der Homepage und einer zeitweisen Platzsperre reichen.

Der Vorstand ersucht um Beachtung der vorstehenden Regeln. Wir hoffen, allen Spielern dadurch die Grundlage für ein schönes und stressfreies Golfspiel bieten zu können. Weitere Anregungen und Hinweise nehmen die Mitglieder des Vorstands bzw. die Mitarbeiter des Sekretariats gerne entgegen. 

Der Vorstand des
Golfclubs St.Lorenzen

 
 

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