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CLUB-
und SPIELORDNUNG des Golfclubs St.Lorenzen
Für das
Bespielen der Golfanlage St. Lorenzen gelten die nachfolgenden Regeln als
Ergänzung zu den offiziellen Golfregeln des ÖGV, sowie den Platzregeln des GC
St.Lorenzen.
Die Benutzung
der Golfanlage ist nur Spielberechtigten der Golfanlage St. Lorenzen oder
Greenfee-Spielern mit Spielberechtigung gestattet. Begleitpersonen oder Kinder
betreten die Golfanlage auf eigene Gefahr. Eltern haben die Aufsichtspflicht für
ihre Kinder auf dem gesamten Golfgelände. Der GC St. Lorenzen lehnt
grundsätzlich jegliche Haftung gegenüber diesen Personen ab. Der Club übernimmt
keine Haftung für durch Spieler und Gäste verursachte Schäden.
Gastspieler
müssen den gültigen Greenfee-Anhänger sichtbar anbringen. Spielern und
Spielerinnen, die ohne Spielberechtigung spielen, droht der Platzverweis und
gegebenenfalls Platzverbot. Die Greenfee-Gebühr wird nachgefordert. Das Spielen
auf dem Golfplatz ohne Platzreife ist nur im Beisein, bzw. im Rahmen des
Unterrichts mit dem Golflehrer gestattet.
Die
Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Einordnung. Diese
Rücksichtsnahme auf die Interessen und Belange anderer Spieler soll auf der
Golfanlage des GC St.Lorenzen besonders gepflegt werden!
Jeder Spieler
soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke „sein“ Spiel zu
spielen. Dies bedeutet, dass langsame Spieler/Spielergruppe erkennen und
akzeptieren müssen, dass andere Spieler/Spielergruppe zügig spielen möchten.
Daher erfordert die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt vor der
Persönlichkeit der anderen Spieler folgendes Verhalten:
1.
Eine Startzeitenreservierung (via TeeTime oder im Sekretariat)
ist an allen Tagen auch außerhalb der Saison von Vorteil. Vorrang haben
jedenfalls jene Spieler die eine reservierte Startzeit haben.
2.
Für die Sicherheit der Greenkeeper und der Spieler ist
gegenseitige Verständigung unabdingbare Voraussetzung. Bei entsprechender
Gegebenheit muss Ruf- und/oder Zeichenkontakt mit den Platzarbeitern oder mit
anderen Spielern aufgenommen werden, um keine Gefahrensituation entstehen zu
lassen. Der Ball darf auf keinen Fall gespielt werden, wenn sich in Reichweite
des Schlages Greenkeeper oder Spieler befinden, mit denen zuvor keine
Verständigung stattgefunden hat. Generell hat die Platzpflege jederzeit
Vorrecht vor dem Spieler, wobei die Greenkeeper angehalten sind einen
möglichst zügigen Spielablauf zu gewährleisten, soweit es die Pflegemaßnahmen
zulassen. Die Sicherheit der Greenkeeper hat Priorität. Jeder Spieler hat eine
seitens der Greenkeeper angeordnete (teilweise) Platzsperre unbedingt zu
befolgen.
3.
Die Runde beginnt grundsätzlich auf dem Abschlag der Bahn 1. Das
Starten von anderen Abschlägen ist nicht gestattet. Das Abkürzen auf der Runde
bzw. Einschneiden ist nicht gestattet. Beim vorzeitigen Beenden einer Runde ist
darauf zu achten, dass andere Spieler dadurch nicht behindert werden.
4.
Vom ersten Abschlag darf erst abgeschlagen werden, wenn die
vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist. Dazu ist der
Aussichtsturm bei Abschlag 1 zu verwenden.
5.
Das Vorrecht auf dem Platz wird durch das Spieltempo einer
Spielergruppe bestimmt, d.h. schnellere Flights, egal ob 2- 3- oder 4-Flights
haben Durchspielrecht. Ansonsten gilt bei stark frequentiertem Platz,
insbesondere an Wochenenden oder Feiertagen, die Regel: 4-er vor 3-er vor 2-er.
Unabhängig von einem etwaigen Vorrecht ist unaufgefordert durchspielen zu
lassen, wenn eine Bahn frei ist und der nächste Flight wartet. Grundsätzlich
wird zügiges Spielen erwartet, um allen Golfspielern ein ungehindertes
Golfspielen zu ermöglichen.
Folgt ein
Flight einem anderen in kurzem Abstand, so hat der vordere Flight sofort
durchspielen zu lassen, falls
-
der hintere Flight
sichtlich schneller spielt oder
-
der vordere Flight den
Anschluss nach Vorne mit mehr
als einer Spielbahn
Abstand verloren hat oder
-
der vordere Flight einen
Ball zu suchen beginnt.
6.
Ein Flight darf maximal aus 4 Personen bestehen, von denen jeder
eine eigene Golftasche bzw. eigene Ausrüstung mitzuführen hat.
7.
Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Pitchgabel beim Spiel
mitzuführen und nur mit dieser die Pitchmarken auszubessern. Ausgeschlagene
Divots sind ebenfalls zurückzulegen und anzudrücken. Spuren in Bunkern sind
sorgfältig zu beseitigen. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes –
vor allem der Abschläge durch Herausschlagen von Grasnarben - zu vermeiden.
8.
Rangebälle sind nur für den Gebrauch auf der Driving-Range
bestimmt. Es ist verboten mit Rangebällen auf dem Golfplatz zu spielen. Das
selbstständige Aufsammeln von Rangebällen ist nur im Bereich des Pitching-Greens
gestattet. Driving-Range-Bälle dürfen nicht von der Driving-Range entfernt
werden.
9.
Die gesamte Golfanlage darf nur mit Softspikes oder Noppenschuhen
betreten und bespielt werden. Das Tragen von Schuhen mit Metallspikes ist
verboten. Allen Mitgliedern und Gästen wird adäquate Bekleidung empfohlen. Blue
Jeans und ärmellose Shirts und Tops sind nicht erwünscht.
10.
Den Anordnungen der vom Vorstand bestellten
Platzaufsichtspersonen (Greenkeeper, Sekretariat, Vorstandsmitglieder) ist
unbedingt Folge zu leisten.
Wie ersuchen
unsere Mitglieder und Gäste höflichst um Verständnis, dass wir bei mehrmaligen
Verstößen gegen die vorliegende Club- und Spielordnung im Interesse der anderen
Mitglieder unserer Gemeinschaft auch Sanktionen ergreifen müssen. Diese können
von Ermahnungen, über Spenden für die Jugendkasse bis zu Namhaftmachung der
Spieler auf der Homepage und einer zeitweisen Platzsperre reichen.
Der Vorstand
ersucht um Beachtung der vorstehenden Regeln. Wir hoffen, allen Spielern dadurch
die Grundlage für ein schönes und stressfreies Golfspiel bieten zu können.
Weitere Anregungen und Hinweise nehmen die Mitglieder des Vorstands bzw. die
Mitarbeiter des Sekretariats gerne entgegen.
Der
Vorstand des
Golfclubs St.Lorenzen
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